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WA TR 3, 281 Nr. 3355

Der Schächer hat unwissentlich gesündigt und nicht gegen Gottes Barmherzigkeit noch auch durch Verachtung seines Worts. Denn er hat das Wort erst gehört, als er gekreuzigt war. Darum hilft sein Exempel unsern Verächtern und denen, die den Empfang des Sakraments auf die Todesstunde verschieben, nichts.