Zweierlei Fall: Fallen und sündigen geschieht auf zweierlei Weise. Erstlich aus Schwachheit; das wird vergeben, wenn mans erkennet, bekennet und Gott abbittet. Das ander aus Muthwillen und Halsstarrigkeit; das wird nicht vergeben, man erkenne es denn und lasse es ihm leid sein.
WA TR 6, 114 Nr. 6679
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